AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SCHALOTTENHOF GMBH

(nachfolgend kurz „Schalottenhof“)
FASSUNG VOM 1. APRIL 2013

I.    Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung von Räumen (Zimmer, Veranstaltungsräume- und flächen) im Schalottenhof, Obere Hauptstraße 106, 7453 Steinberg-Dörfl und in 1030 Wien, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen durch Schalottenhof. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Schalottenhof ausdrücklich anerkannt.

II.    Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage kommt mit Buchungsbestätigung (schriftlich, Telefax oder Emailbestätigung im Falle einer Emailanfrage) durch Schalottenhof ein Vertrag zustande. Vertragspartner sind die Schalottenhof GmbH und der Besteller. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als in der Buchungsbestätigung angeführten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Schalottenhof in Schriftform, per Telefax oder Email.

III.    Anzahlung
Ist in der Buchungsbestätigung eine Anzahlung ausgewiesen, so ist der Vertrag unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Besteller die Anzahlung fristgerecht leistet. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

IV.    Beginn und Ende der Beherbergung
Der Besteller/Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Gegenteiliges geregelt wird. Die gemieteten Räume sind durch den Besteller/Gast  – mangels anderer Regelung in der Buchungsbestätigung – am Tag der Abreise bis 12:00 Uhr frei zu machen. Werden die Räume nicht rechtzeitig geräumt, erhöht sich das Entgelt aliquot, wobei nach ganzen Buchungstagen abgerechnet wird.

V.    Rücktritt – Stornogebühr
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so hat er folgende Stornogebühren zu entrichten:

a)    bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten vereinbarten Entgelt;
b)    bis 10 Tage vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten vereinbarten Entgelt;
c)    in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 100 % vom gesamten vereinbarten Entgelt.

VI.    Pflichten des Bestellers
Der Besteller ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen p.a. verrechnet.
Der Besteller haftet Schalottenhof gegenüber  für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Bestellers Leistungen von Schalottenhof entgegen nimmt/nehmen, verursachen.

VII.    Haftungsausschluss
Schalottenhof haftet nicht für die vom Besteller/Gast eingebrachten Sachen.
Die Haftung von Schalottenhof ist  für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Besteller ein Unternehmer, wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Besteller die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden und indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

VIII.    Beendigung des Vertrages bzw vorzeitige Auflösung
Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Besteller/Gast vorzeitig ab, so ist Schalottenhof berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.

Schalottenhof ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn
a)    von den Räumlichkeiten ein erheblich nachteiliger Gebrauch gemacht oder sich der Besteller/Gast gegenüber den übrigen Gästen, dem Personal oder Nachbarn rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig verhält oder sich der Besteller/Gast einer mit Strafe bedrohten Handlung schuldig macht,
b)    vorgelegte Rechnungen bei Fälligkeit nicht unverzüglich bezahlt werden,
c)  die Räume in Folge höhere Gewalt (zB Elementarereignis, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügung etc.) oder technischer Gebrechen nicht zur Verfügung gestellt werden können,
d) die geplante Veranstaltung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht.
Bei einem berechtigten Rücktritt sind jegliche Ansprüche des Bestellers/Gast gegenüber Schalottenhof, insbesondere Schadenersatzansprüche, ausgeschlossen.

IX.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Ort an dem der Schalottenhof gelegen ist.

Der Vertrag unterliegt österreichischem formellem und materiellem Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrecht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft Wien, wobei Schalottenhof überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich oder sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

BANKVERBINDUNGSDATEN:

Bankverbindung: Raiffeisenlandesbank
BIC:RLNWATWW
IBAN:AT 7132 000000 15114994